Unsere Tätigkeitsbereiche

Tramposch & Partner bietet umfassende Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen.
 

Ob kollektives oder individuelles Arbeitsrecht - unsere Rechtsanwälte wahren Ihre Interessen und stellen im Fall von Streitigkeiten kompetente Vertretung vor den Arbeits- und Sozialgerichten sowie Behörden sicher.
 

Tramposch & Partner unterstützt und berät in sämtlichen Vertragsangelegenheiten, insbesondere bei der Erstellung und Überprüfung von Dienstverträgen, Geschäftsführer- und Vorstandsverträgen.
 

Ebenso beraten wir unsere Klienten bei Rechtsfragen betreffend die Auflösung von Arbeitsverträgen und überprüfen auf Wunsch Dienstzeugnisse entsprechend der gesetzlichen Vorschriften auf inhaltliche und formale Richtigkeit.
 

Auch bei Fragen im Zusammenhang mit Konkurrenz- und Wettbewerbsklauseln stehen wir unseren Mandanten mit Wissen und Erfahrung beratend zur Seite.

Über ausdrücklichen Wunsch führt Tramposch & Partner auch außergerichtliche Streitbeilegungen durch. Vielfach passiert das im Vorstadium eines Prozesses bzw. zur Prozessvermeidung.
 

Die diesbezügliche Kommunikation und die Verhandlungen werden sowohl aktiv, also zur Durchsetzung von Forderungen, als auch passiv, zur Abwehr oder zur Minimierung von Forderungen der Gegenseite durchgeführt.
 

Ziel der außergerichtlichen Streitbeilegung ist es, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, und im Wege der Findung eines Kompromisses eine möglichst optimale Lösung für den Mandanten auszuverhandeln.

Tramposch & Partner berät sicher und kompetent in allen Fragen des Datenschutzrechts.

Das Datenschutzrecht hat sich aufgrund der technologischen Entwicklung zu einem besonders wichtigen Rechtsgebiet entwickelt und zunehmende Bedeutung gewonnen.

Für Unternehmen empfiehlt es sich im Vorfeld geplante Prozessänderungen auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen und etwaige Genehmigungen der Datenschutzbehörde einzuholen.

Tramposch & Partner bietet Unterstützung bei:

  • Einführung von Whistleblowing-Hotlines
  • Datenexport im Konzern
  • Umstellung von Personalakten auf E-Personalakten
  • Datenschutz am Arbeitsplatz (Stichwort „Videoüberwachung“)
  • Datenschutz bei Einsatz mobiler Geräte („Bring Your Own Device“)


Neben der Vertretung vor der Datenschutzbehörde und dem Einholen von Bewilligungen, übernehmen wir für Banken und Leasingunternehmen auch die Beratung und Beantwortung in Datenauskunftsbegehren.

Tramposch & Partner übernimmt für Sie sowohl die außergerichtliche als auch die gerichtliche Betreibung Ihrer Forderungen. Die Dienstleistung umfasst das Abfassen der Anwaltsmahnung nach Verbraucherkreditgesetz, die Vertragskündigung, die Klagseinbringung und die Exekutionsführung. Darüber hinaus kann das kanzleiinterne Callcenter mit der telefonischen Betreibung der Forderung beauftragt werden. Für unsere Großkunden können wir aufgrund des hohen Automatisationsgrades unserer Kanzlei attraktive Kostenvereinbarungen anbieten.

Sollte trotz aller gesetzten Maßnahmen die offene Forderung durch eine Insolvenz Ihres Kunden nicht einbringlich gemacht werden können, übernimmt Tramposch & Partner für Sie die Anmeldung der Forderung und die Betreuung bis zur rechtskräftigen Beendigung des Insolvenzverfahrens.

Die Rechtsanwaltskanzlei Tramposch & Partner unterstützt ihre Mandanten in den Bereichen Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.

Unser Expertenwissen reicht von der Errichtung einer Gesellschaft sowie der Ermittlung der geeigneten Rechtsform, Anteilsübertragungen oder Unternehmenszusammenschlüssen.

Wir sind auf die Gründung und laufende Beratung von Kapital- und Personengesellschaften sowie sonstigen Rechtsträgern spezialisiert.

Besonderes Augenmerk gilt nicht nur der klassischen laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung, sondern auch komplexen, oft grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Zudem zählt die Rechtsverfolgung und -verteidigung bei unternehmensbezogene Streitigkeiten vor nationalen Gerichten sowie internationalen Schiedsgerichten zu unserem Tätigkeitsfeld.

Unsere Leistungen:

  • Errichtung von Gesellschafts- und Beteiligungsverträgen
  • Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Beratung von Vorständen/Geschäftsführern und Aufsichtsräten, Beurteilung von Fragen der Organhaftung
  • Beratung bei Auseinandersetzungen unter Gesellschaftern
  • Einholung behördlicher Genehmigungen
  • Joint Ventures
  • Strukturierung und Durchführung von Umgründungen

Die Rechtsanwaltskanzlei nimmt die Überprüfung von Honorarabrechnungen von österreichischen Anwälten vor, dies insbesondere für unsere ausländischen Klienten.
 

Es erscheint immer wieder notwendig, solche Überprüfungen deshalb durchzuführen, da speziell unsere ausländischen Klienten nicht im Detail mit der Komplexität des österreichischen Honorarrechtes vertraut sind.
 

Die Erfahrung zeigt, dass bei solchen Honorarüberprüfungen recht große Einsparungspotenziale für den zahlungspflichtigen Mandanten aufgedeckt werden können.

Tramposch & Partner vertritt seit vielen Jahren Kreditinstitute und Leasinggesellschaften in allen Bereichen ihrer Geschäftstätigkeit.
 

Die Vertretung umfasst die Vertragsgestaltung, die Abwicklung von Kredit- und Leasingverträgen sowie die Überprüfung und Ausarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Basis der gesetzlichen Grundlagen und der in Verbandsverfahren ergangenen oberstgerichtlichen Judikatur.
 

Tramposch & Partner vertritt Kreditinstitute und Leasinggesellschaften außerdem bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Verträgen und in schadenersatzrechtlichen und bereicherungsrechtlichen Auseinandersetzungen.
 

Tramposch & Partner verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich der Forderungsbetreibung aus notleidend gewordenen Kredit- und Leasingverträgen, wobei sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Vertretung im gesamten Gebiet der Republik Österreich angeboten wird.
 

Der Schwerpunkt der Forderungsbetreibung liegt bei Schnelligkeit, Effektivität und konsequenten Betreibungsmaßnahmen, um das Risiko von Forderungsausfällen gering zu halten.

Tramposch & Partner ist ebenfalls mit allen Aspekten betreffend den Bereich Produkthaftung vertraut. Wir übernehmen die Bearbeitung von Reklamationen, das Führen von Verhandlungsgesprächen und selbstverständlich auch die Vertretung im Falle eines Prozesses.
 

Das Produkthaftungsgesetz (PHG) regelt die Haftung von Personen- und Sachschäden, die durch einen bereits bei Inverkehrbringen vorhandene Fehler eines Produktes verursacht werden.
 

Ein Produkt nach dem Produkthaftungsgesetz ist jede bewegliche körperliche Sache, auch wenn sie ein Teil einer anderen beweglichen Sache oder mit einer unbeweglichen Sache verbunden worden ist, einschließlich Energie. Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die man unter Berücksichtigung aller Umstände zu erwarten berechtigt ist.
 

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist verschuldensunabhängig, es zählt daher lediglich die objektive Fehlerhaftigkeit eines Produktes und der Kausalzusammenhang zwischen dem Produktfehler und dem entstandenen Schaden. Ebenso ist die Haftung nicht davon abhängig, ob zwischen dem Haftendem und dem Geschädigten eine Vertragsbeziehung besteht.
 

Nach dem Produkthaftungsgesetz sind Personenschäden in vollem Umfang ersatzfähig (inkl. Schmerzengeld), Sachschäden werden jedoch nur dann ersetzt, wenn den Schaden nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend in seinem Unternehmen verwendet hat. Überdies werden Sachschäden nur mit dem EUR 500,00 übersteigenden Teil ersetzt. Reine Vermögensschäden sind nicht von der Ersatzpflicht des Produkthaftungsgesetzes erfasst.
 

Der Schadenersatzanspruch aus der Produkthaftung verjährt nach allgemeinen Regeln 3 Jahre nach Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Tramposch & Partner verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in der Führung von Rechtsstreitigkeiten. Unsere langjährige Praxis ermöglicht eine optimale Einschätzung der Verfahrenschancen und -risiken und garantiert auch hinsichtlich komplexer Sachverhalte kompetente Beratung und Betreuung. Tramposch & Partner bietet umfassende Beratung und Vertretung in nationalen und internationalen Gerichtsverfahren und umfasst unsere Tätigkeit auch die Vollstreckung von in- und ausländischen Gerichtsurteilen.
 

Aufgrund der drei Kanzleien in Österreich vertritt Tramposch & Partner im gesamten Gebiet der Republik Österreich deren Mandanten vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden, und kann daher im Regelfall Substitutionen an andere Kollegen vermeiden.
 

Bei der gerichtlichen Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen ebenso wie bei Streitigkeiten aus dem Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit ist es unerlässlich alle Aspekte und Konsequenzen zu bedenken und bedarf es dementsprechend einer gründlichen Vorbereitung und strategischen Planung. Dabei setzen wir auf die enge Zusammenarbeit mit unseren Mandanten: Im Mittelpunkt steht die Wahrung der Interessen unserer Klienten und ist es daher unser Ziel eine für den Mandanten zufriedenstellende Lösung zu erreichen.
 

In Hinblick auf Rechtsangelegenheiten mit Auslandsbezug können wir auf unsere ausgezeichneten Kontakte und Beziehungen zu weltweiten Kooperationen verweisen (siehe Internationale Kooperationen). Dadurch sind wir in der Lage, bei Bedarf hervorragende juristische Kollegen bzw. projektbegleitende Mitarbeiter aus anderen Fachbereichen in unsere Betreuung miteinbeziehen zu können und führen auch grenzüberschreitende gerichtliche Auseinandersetzungen durch.

Für jene Versicherungskunden, welche auch Rechtsschutzprodukte vertreiben, bietet Tramposch & Partner die Betreuung der Rechtsschutzkunden an. Dies zur Durchsetzung von allfälligen Forderungen der Rechtsschutzkunden, als auch für die Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen.
 

Speziell für nicht österreichische Rechtsschutzkunden bieten wir das Service an, dass im Falle einer prozessualen oder außergerichtlichen Befundung durch einen Sachverständigen, wo die Zureise des Rechtsschutzkunden nach Österreich notwendig ist, wir die Begleitung und Betreuung zur Gänze übernehmen.
 

Wir vereinbaren die Termine bei den Sachverständigen, besorgen Unterkünfte wo es notwendig ist, und führen die Vorbereitungsbesprechungen durch.
 

Selbstverständlich werden alle kostenauslösenden Maßnahmen mit dem Rechtsschutzversicherer abgestimmt.

Für Versicherungsklienten führt Tramposch & Partner jede Art der Regresse in Österreich durch.
 

Einerseits handelt es sich um Regresse, von ausländischen Versicherern, wo der Regresspflichtige entweder in Österreich seinen Sitz hat, oder wo aus dem Ort der Schadenszufügung sich die entsprechende Zuständigkeit ergibt.
 

Auch im Inland setzen wir Regressforderungen für Versicherer durch, dies auch im Rahmen unserer automatisierten Forderungsbetreibung, die wir aufgrund des hohen Automatisationsgrades kostengünstig durchführen können.

Tramposch & Partner bietet umfassende Rechtsberatung in allen Belangen des Schadenersatz- und Gewährleistungsrechtes. Bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von schadenersatz- bzw. gewährleistungsrechtlichen Ansprüchen - sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich - können wir auf jahrzehntelange Erfahrung verweisen. Unser Fachwissen erstreckt sich auf Schadenersatzansprüche resultierend aus Verträgen, Unfällen jeder Art, insbesondere Verkehrsunfälle, Schi-, Sport- und Freizeitunfälle, sowie den Bereich Produkthaftung.

Wir informieren und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen, sowohl bei materiellen als auch immateriallen Schäden:

  • Schmerzengeld (körperlich & seelisch)
  • Trauer- und Schockschaden
  • Ansprüche für Haushaltshilfe
  • Verdienstentgang (Renten- und Pensionseinbußen)
  • Kostenersatz
  • Heilungskosten
  • Dauer- und Spätfolgen,
  • Unterhalt
  • Renovierungs- und Umbaukosten bei Invalidität
  • Sachschäden
  • etc.


Zu beachten ist, dass schadenersatzrechtliche Forderungen ab Kenntnis von Schaden und Schädiger binnen drei Jahren verjähren!

Egal, ob Ski-, Sport- oder Freizeitunfall – Tramposch & Partner ist kompetenter und zuverlässiger Ansprechpartner aufgrund langjähriger Erfahrung.
 

Gerade in der Freizeit sind Unfälle keine Seltenheit. Unsere Kanzlei übernimmt - sowohl außergerichtlich, als auch vor Gericht - die Durchsetzung oder Abwehr von Schadenersatzansprüchen, wie:

Schmerzengeld
Ersatz der Verhinderung des besseren Fortkommens
Verdienstentgang
Ersatz für Haushaltshilfe und Pflegekosten
Ersatz für vermehrte Bedürfnisse (Heilbehandlungskosten, Umbaukosten)
Sachschäden (beschädigte Ausrüstung, frustrierter Hotelaufenthalt, etc..)

Zudem kann es, wenn der Unfallgegner bei einem Freizeitunfall verletzt wird, zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung kommen.
 

Wir begleiten unsere Mandanten in derartigen Strafverfahren, wobei es uns häufig gelingt, die Verfahren noch vor der eigentlichen Hauptverhandlung zur Einstellung zu bringen.
 

Ein Unfall in der Freizeit ist ärgerlich genug. Die rechtlichen Konsequenzen können getrost unserer Kanzlei anvertraut werden. Unsere Mitarbeiter sind selbst sportbegeistert und können daher nicht nur aufgrund ihrer rechtlichen Kompetenz, sondern auch aufgrund ihrer eigenen Erfahrung optimale Ergebnisse erzielen.

Tramposch & Partner führt seit Jahrzehnten Verfahren aus Verkehrsunfällen durch. Dabei werden einerseits zur Abwehr der Ansprüche die Haftpflichtversicherer aus Verkehrsunfällen vertreten, über Rechtsschutzaufträge allerdings auch entsprechende Versicherungsnehmer zur Durchsetzung von ihren Ansprüchen.
 

Da die Rechtsanwaltskanzlei seit Jahrzehnten Erfahrung hat, bietet sie auch die Überprüfung von Sachverständigengutachten im Rahmen von Verkehrsunfällen an.
 

Die Betreuung von Zahlungspflichtigen oder Geschädigten aus Verkehrsunfällen wird derart umfassend durchgeführt, dass auch die einzelnen Schadenspositionen beratend mit dem Geschädigten erörtert werden, so dass es oft dazu kommt, dass Geschädigte erst durch diese Beratung in Erfahrung bringen, welche Typen von Schadenersatzansprüchen zustehen. Dies trifft vorwiegend auf nicht österreichische Klienten zu.

Tramposch & Partner hat sich unter anderem auch darauf spezialisiert, Versicherer in Auseinandersetzungen mit anderen Versicherern zu vertreten. Die Vertretung beläuft sich dabei auf Diskrepanzen zwischen Versicherern und Rückversicherern und auch auf Regressauseinandersetzungen zwischen Versicherern.
 

Im Rahmen des Rechtsschutzversicherungsrechtes berät die Rechtsanwaltskanzlei ihre Klienten auch hinsichtlich des Umfanges von Deckungszusagen des jeweiligen Rechtsschutzversicherers.

Das Verwaltungsrecht bildet einen wichtigen Teil des Öffentlichen Rechtes, welcher insbesondere die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern regelt. Das Verwaltungsrecht ist sehr weit gefasst und sind diesem zahlreiche Bereiche und Aufgaben zugeordnet.
 

Tramposch & Partner bietet Beratung in allen Angelegenheiten des Verwaltungsrechts und sichert kompetente Vertretung in Verfahren vor den österreichischen Verwaltungsbehörden, den Landesverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht, vor dem Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof sowie vor dem EuGH und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu.
 

Das österreichische Verwaltungsstrafverfahren ist von zahlreichen Besonderheiten geprägt, die insbesondere der Durchsetzung der verhängten Geldstrafen dienen. Dabei zielt das österreichische Verwaltungsstrafrecht oft nicht nur auf eine Strafbarkeit des Lenkers, sondern auch auf eine Strafbarkeit des Fahrzeughalters bzw. des Transportunternehmens ab. In letzter Zeit wird das österreichische Verwaltungsstrafverfahren von europarechtlichen Normen überlagert, die oft zu einer schwer verständlichen Normenfülle führen.

Unsere Rechtsanwälte unterstützen mit Fachwissen und Erfahrung in folgenden Bereichen:

  • Verwaltungsstrafrecht
  • Führerscheinentzug
  • Straßenpolizei- und Kraftfahrrecht
  • Geschwindigkeitsübertretungen
  • Alkoholdelikte
  • Missachtung der Straßenverkehrsordnung
  • Übertretungen des Bundesmautgesetzes
  • Immissionsschutzgesetz
  • Güterbeförderungsgesetz
  • Lenk- und Ruhezeiten
  • Bau- und Grundverkehrsrecht
  • Gewerbe- und Betriebsanlagenrecht
  • Raumordnungsrecht
  • Umweltrecht
  • Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  • Europarecht
  • Vereins- und Versammlungsrecht
  • Veranstaltungsrecht
  • formelles Verwaltungsrecht (Verwaltungsverfahrensrecht)
  • Sozialversicherungsrecht